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  • manueljokiel

Wie geht es weiter mit den Fördermillionen? - IKR legt Fall dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zur Prüfung vor



Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Tirschenreuth, liebe Vertreter der Presse,


nachdem es in den vergangenen Wochen ferienbedingt ruhig um die Initiative war, melden wir uns nun wieder zurück.


Wir waren jedoch nicht untätig und haben uns weiter mit dem Thema beschäftigt, wie wir weiter für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung für den Landkreis Tirschenreuth aktiv sein können.


Die jüngsten Medienberichte - allem voran diejenigen zum Umgang mit den Fördergeldern in Millionenhöhe - haben uns dazu bewegt, wieder aktiv zu werden.


Zehn Vertreter der Initiative haben einen Brief verfasst und mit ihrer Unterschrift ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Thema besiegelt. Dafür haben wir uns mit dem 5-seitigen Schreiben an den Bayerischen Obersten Rechnungshof gewandt.




+++ PRESSEMITTEILUNG +++



Tirschenreuth, den 16.08.2024

Wie geht es weiter mit den Fördermillionen? - IKR legt Fall dem Bayerischen Obersten Rechnungshof zur Prüfung vor // Pressemitteilung



Mehrere Vertreter und Unterstützer der Initiative Klinik Retten (IKR) sehen sich nach wie vor in ihrer anhaltenden Sorge um eine adäquate akutmedizinische Versorgung bestätigt – nicht zuletzt durch die jüngsten Presse-Statements der Verantwortlichen.


Wir Initiatoren sehen durchaus die Problematik, wenn die möglicherweise zweckentfremdeten Subventionen des Freistaates Bayern zurückgefordert werden sollten.


Weil wir es weiterhin für unsere Pflicht halten, für die berechtigten Gesundheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Tirschenreuth einzutreten, hat die IKR sich mit einer Anfrage an den Bayerischen Obersten Rechnungshof gewandt, um diese grundsätzliche Frage zu klären.


Unser Ziel ist keine Rückzahlung der Fördermittel durch die Kommunen.


Unser Anliegen ist, dass die unabhängige Behörde (Bayerischer Oberster Rechnungshof) Klinikträger und das bayerische Gesundheitsministerium zur Einhaltung des Art. 49 Abs. 2a BayVwVfG auffordert. Danach ist die Rückzahlung der Fördermittel vermeidbar, sofern der Klinikträger die Chirurgie, die Intensivmedizin und die Basisnotfallversorgung wiedereröffnet.




Initiative Klinik Retten



+++ ENDE PRESSEMITTEILUNG +++



Diese Mitteilung finden zum Download als PDF:




Danke und herzliche Grüße

Team von Initiative Klinik Retten



von Initiative Klinik Retten | 16.08.2024

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